Teilnahmebedingungen für den Dirty Church Run KIDS 2024

Diese Teilnahmebedingungen („Regeln“) gelten für die Kinder, die am Dirty Church Run KIDS teilnehmen. Der Dirty Church Run KIDS ist ein Benefizlauf. Sämtliche Überschüsse fließen wohltätigen Zwecken zu.

1 Wann und wofür gelten diese Regeln?

Diese Regeln gelten für alle Kinder und ihre gesetzlichen Vertreter:innen (Eltern, Sorgeberechtigte, usw.), die sich für den Dirty Church Run KIDS angemeldet haben. Für Erwachsene, die beim 5. Dirty Church Run 2024 mitlaufen, gibt es eigene Teilnahmebedingungen.

2 Wie meldet ihr euch an?

Für den Dirty Church Run KIDS könnt ihr euch ausschließlich vor Ort anmelden.

3 Teilnahme am Lauf, Gesundheit und Unterstützung beim Rennen

Bitte verzichtet auf eure Teilnahme, wenn ihr krank seid, euch nicht gut fühlt oder Schmerzen habt. Wenn ihr nicht sicher seid, fragt eure/n Eltern, gesetzlichen Vertreter:in oder einen unserer Ansprechpartner an der Laufstrecke.

Am Lauf können die Kinder allein teilnehmen. Wir empfehlen aber, dass euch volljährige Personen wie Eltern und andere Erwachsene auf der Strecke begleiten.

Wir empfehlen sportliche Kleidung. Bitte denkt daran, euch vor Wind und/oder Sonne zu schützen.

4 Was Ihr sonst noch beachten müsst

Verhaltet euch den anderen Kindern, den erwachsenen Läufern und Läuferinnen und den Organisatoren und allen Helferinnen und Helfern gegenüber so, wie ihr auch gerne behandelt werden möchtet und wir werden alle zusammen viel Spaß haben. Bitte hört auf die Ansagen unserer Mitarbeitenden und der Sanitäter:innen. Wir möchten euch und eure Eltern bitten, keine Fotos von den anderen Kindern zu machen, außer sie sind damit einverstanden.

5 Voraussetzung der Teilnahme, Einwilligung der Erziehungsberechtigten, Zahlung und Startnummer

Bei der Anmeldung vor Ort müssen Kinder bis sechzehn (16) Jahren von ihren gesetzlichen Vertreter:innen angemeldet werden. Um beim Dirty Church Run KIDS mitmachen zu können, muss ein kleines Startgeld in Höhe von 5 Euro gezahlt werden. Damit könnt ihr so viele Runden laufen, wie ihr möchtet. Wenn ihr bereits bezahlt habt und dann nicht an den Start geht, könnt Ihr das Geld nicht zurückfordern.

Um bei dem Rennen teilnehmen zu dürfen, braucht ihr eine Startnummer. Diese wird vor Ort ausgegeben. Vor der Ausgabe der Startnummern kontrollieren wir die Anmeldung, ob alles bezahlt wurde und ob uns die Einwilligung eures Erziehungsberechtigten vorliegt.

6 Sicherheit; Aufsichtspflicht

Wir haben Mitarbeitende und Helfer:innen vor Ort, die darauf achten sollen, dass das Rennen sicher durchgeführt werden kann. Sie helfen, wenn jemand Hilfe braucht und sorgen für Ordnung.

Abhängig von eurem Alter sind eure Eltern in der Pflicht, auf euch aufzupassen. Deshalb bitten wir eure Erziehungsberechtigten und erwachsene Begleitpersonen, die Kinder im Blick zu behalten und die jüngsten Teilnehmenden unter vier Jahren gar nicht aus den Augen zu lassen.

7 Zeitmessung

Beim Dirty Church Run KIDS gibt es keine Zeitnahme. Aber wir zählen alle Runden, die ihr gelaufen seid.

8 Verarbeitung Eurer persönlichen Daten, Veröffentlichung

Eure bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten (wie etwa Name, Alter), werden von uns gespeichert und verarbeitet, um die Sportveranstaltung durchzuführen und auch, um Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden ausstellen zu können. Eure personenbezogenen Daten dürfen wir verwenden, weil ihr beim Dirty Church Run KIDS mitmachen möchtet und wir die Daten verarbeiten müssen, um euch die Teilnahme zu ermöglichen. Das ist erlaubt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Eure hierbei von uns gesammelten personenbezogenen Daten werden wir innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung löschen.

9 Öffentliche Veranstaltung, Bild- und Tonaufnahmen

Beim Dirty Church Run KIDS handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung. Es kann also sein, dass Reporter hierüber berichten und Fotografen euch fürs Fernsehen oder für die Zeitung fotografieren oder filmen.

Außerdem machen wir selbst auch Fotos von euch, filmen euch oder befragen euch. Das machen wir, weil wir nach unseren Veranstaltungen auf unserer Webseite, in den sozialen Medien oder in unseren Magazinen über unsere Veranstaltung berichten wollen. Dabei beachten wir eure Rechte und fragen euch und/oder eure Erziehungsberechtigten vorher, ob das OK ist.

10 Was passiert, wenn etwas schiefgeht? (Haftung, Höhere Gewalt)

Manchmal kann es passieren, dass etwas schiefgeht und sich jemand verletzt oder Sachen beschädigt werden. Es kann sein, dass derjenige, der einen Schaden verursacht hat, den Schaden ausgleichen und Geld zahlen muss (zum Beispiel das Geld für den Arzt oder eine kaputtgegangene Hose).

10.1 Für welche Schäden wir aufkommen

Wir haben schuldhaft gehandelt und müssen für hierdurch verursachte Schäden aufkommen, wenn wir oder unsere Helfer:innen einen Unfall absichtlich (mit sogenanntem Vorsatz) herbeigeführt haben. Das wäre etwa der Fall, wenn wir oder unsere Helfer:innen euch ein Bein stellen. Schuldhaft haben wir auch gehandelt, wenn wir oder unsere Helfer:innen sehr unvorsichtig waren (grobe Fahrlässigkeit). In beiden Fällen müssten wir für alle hierdurch verursachten Schäden bezahlen. Wenn wir nur ein bisschen unvorsichtig waren (leichte Fahrlässigkeit), zahlen wir auch für den Ausgleich von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen; nicht jedoch, wenn bloß Sachen beschädigt wurden. Bei der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ihr regelmäßig vertrauen dürft (sogenannte Kardinalpflicht) ersetzen wir nur den Schaden, mit dem man typischerweise rechnen musste.

10.2 Absage, Abbruch der Veranstaltung, für die wir nichts können

Es kann passieren, dass unsere Veranstaltung abgesagt oder geändert werden muss und niemand etwas für die Absage kann. Zum Beispiel könnte uns die Polizei unsere Veranstaltung ganz oder in Teilen verbieten oder es zieht ein großes Unwetter auf und wir sagen die Veranstaltung ab, um euch und die anderen Menschen vor Ort zu schützen. Wenn unsere Veranstaltung deshalb nicht so wie geplant stattfindet und ihr nicht an den Start gehen könnt, bekommt ihr euer Startgeld zurück. Ihr könnt aber nicht verlangen, einen Schaden, der euch wegen der Absage / eures Ausschlusses entstanden ist, ersetzt zu bekommen.

11 Kein Widerrufsrecht

Ihr habt kein Widerrufsrecht. Deshalb könnt ihr eure Anmeldung nicht zwei Wochen nachdem ihr euch angemeldet habt zurücknehmen und das Geld zurückfordern. Das liegt daran, dass unsere Veranstaltungen für eure Freizeit gedacht ist und an einem festen Datum und zu einer festen Zeit stattfindet (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Wenn ihr euch also anmeldet, müsst ihr bezahlen, egal ob ihr beim Rennen mitmacht oder nicht.

12 Schlussbestimmungen

Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Regeln unwirksam sind oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen gültig. Sollten wir uns im Zusammenhang mit diesen Regeln streiten, sollen diese Regeln nach dem deutschen Recht beurteilt werden. Für den Fall, dass du nicht in Deutschland wohnst, einigen wir uns darauf, dass wir unseren Streit vor einem Melsunger Gericht austragen.

Beiseförth, Juli 2024

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